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Private Haftpflichtversicherung: Wann junge Leute einen eigenen Vertrag brauchen
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Mit Ende der Ausbildung endet die Mitversicherung über die Eltern und junge Leute brauchen einen eigenen Vertrag.
Kinder bis zur Volljährigkeit sind über die private Haftpflichtpolice der Eltern mitversichert, sofern die Eltern eine Familienhaftpflicht besitzen. Der Haftpflichtschutz über die Eltern besteht auch nach dem achtzehnten Geburtstag weiter, solange junge Erwachsene eine Erstausbildung, ein Studium, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren. Die Weiterversicherung gilt auch dann, wenn die Ausbildung oder der Freiwilligendienst an einem anderen Ort als dem Wohnort der Eltern stattfinden. Ebenfalls abgedeckt sind die üblichen Übergangszeiten zwischen Schule und Beginn des Studiums oder der Berufsausbildung. Schließt sich ein Studium an eine Lehre an, bleibt der Haftpflichtschutz bestehen. Einige Versicherer sehen aber eine Altersgrenze von beispielsweise 25 Jahren vor. Haben Studierende diese erreicht, brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung. In die Vertragsbedingungen der elterlichen Police sollten auch Schulabgänger schauen, die ein sogenanntes Gap Year einlegen – also eine Pause zwischen Schule und Ausbildung, die beispielsweise für eine Auslandsreise genutzt wird. Hier am besten Kontakt mit dem Versicherer aufnehmen und klären, ob der Haftpflichtschutz auch während dieser längeren Auszeit gilt.
Spätestens mit dem Start in die Berufstätigkeit brauchen junge Menschen eine eigene private Haftpflichtversicherung, denn die Absicherung über die Eltern greift nun nicht mehr. Das gilt ebenso, wenn man bereits in jungen Jahren heiratet. Auch mit Abschluss des ersten Studiums endet die Mitversicherung bei den Eltern, selbst wenn anschließend noch ein Zweitstudium aufgenommen wird. Tipp: Wer als junger Mensch eine eigene Privathaftpflicht braucht, sollte auf die Versicherungssumme achten. Wir empfehlen mindestens 15 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Empfehlenswert ist zudem ein Vertrag mit Ausfalldeckung. Der Versicherer springt dann auch ein, wenn man selbst geschädigt wird und der Verursacher keinen Haftpflichtschutz besitzt und auch sonst nicht zahlen kann.