Gewerbekunden

Versicherungslösungen nach Maß – für Tanzschulenbesitzer und Tanzlehrer

Tanzschulen benötigen vor allem  eine passende und umfangreiche Betriebshaftpflichtversicherung. Ein Tanzschüler rutscht auf glatten Boden aus und bricht sich ein Bein! Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall muss die Tanzschule übernehmen! Ein Tanzschüler verletzt durch Unachtsamkeit einen anderen Tanzschüler- auch hier kann die Tanzschule eventuell haftbar gemacht werden!

Tanzschulen benötigen weiterhin eine Absicherung ihrer Räumlichkeiten und des Inventars bei Schäden durch Gefahren wie Feuer/Leitungswasser/Sturm sowie insbesondere Einbruch-Diebstahl.

SELBSTÄNDIGE TANZLEHRER: Salsa, Rumba, Tango – Sie tanzen selbst mit Leidenschaft und haben es sich nun zur Aufgabe gemacht anderen Menschen das Tanzen beizubringen? Ein schöner, aber auch verantwortungsvoller Beruf. Die Berufshaftpflichtversicherung für Tanzlehrer sichert Sie ab, wenn mal etwas schiefläuft. Sie geben einem Tanzschüler eine falsche Anweisung die zu einem Sturz und in Folge körperlichen Schäden führt? Im Schadenfall haften Sie unbegrenzt, auch mit Ihrem Privatvermögen. Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor existenziellen Nöten!

Ob Tanzschulbesitzer oder selbständiger Tanzlehrer: Sie als Selbständiger müssen sich um die Absicherung Ihres Einkommens bei Krankheit oder Unfall und Ihre Altersversorgung selbst kümmern! Wir erstellen für Sie zielgerichtete und passende Konzepte! Siehe Vorsorge und Absicherung

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akoma Versicherungsmakler GmbH
Offenbacher Str. 39, 63165 Mühlheim

E-Mail:info@akoma-makler.de
Tel.: 06108-7019766

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag, Mittwoch, Freitag:
09:00 – 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
14:30 – 17:30 Uhr
Und nach Vereinbarung

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