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Ärger mit dem Arzt? Das sollten Sie wissen

Diagnosefehler, Falschbehandlung oder schlecht sitzender Zahnersatz – nicht jeder ist mit der Arbeit seines Arztes zufrieden. In solchen Fällen kann es schnell zu Streit um Schmerzensgeld und Schadenersatz kommen. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen als Patient den notwendigen Schutz.

Bereits vor der Behandlung haben Sie das Recht auf umfassende Aufklärung über die Diagnose, die möglichen Therapien und die damit verbundenen Risiken. Diese Informationen sollten in einem persönlichen Beratungsgespräch vermittelt werden, da schriftliche Unterlagen das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Auch über die notwendige Nachsorge muss der Arzt Sie informieren. Besonders bei größeren Eingriffen sollte der Arzt Ihnen genügend Zeit geben, um sich bei Ihrer Krankenkasse über Kosten und medizinische Aspekte zu informieren oder eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Häufig ist jedoch nicht die Beratung, sondern ein möglicher Behandlungsfehler Auslöser für den Konflikt zwischen Patient und Arzt. Zwar können Sie sich in solchen Fällen an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer oder Zahnärztekammer wenden, doch führt dies nicht immer zu einer Einigung.

Sollten Sie nach einer nachweislich schlechten Behandlung das Vertrauen in Ihren Arzt verloren haben, können Sie den Behandlungsvertrag gemäß § 628 BGB fristlos kündigen und gegebenenfalls Schmerzensgeld fordern. Im Streitfall liegt es jedoch bei Ihnen, die behaupteten Beratungs- oder Behandlungsfehler zu beweisen, nicht selten kommt es zum Rechtsstreit. In der Regel beauftragt das Gericht ein Sachverständigengutachten, was den Prozess kostspielig machen kann. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher äußerst hilfreich. Sie übernimmt bei entsprechender Erfolgsaussicht nicht nur die Kosten, sondern vermittelt auch einen Fachanwalt für Medizinrecht in Ihrer Nähe.