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Darauf kommt es bei der Hundehaftpflicht an

Als Hundebesitzer tragen Sie die volle Verantwortung, wenn Ihr Hund Schäden verursacht. Verletzungen oder Sachbeschädigungen können schnell hohe Kosten verursachen, und als Halter haften Sie persönlich und unbegrenzt. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Risiken und übernimmt die Kosten im Schadenfall.

Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Hund Dritten zufügt, dazu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In einigen Bundesländern ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben: In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen besteht Versicherungspflicht für Hunde aller Rassen und Größen. In anderen Bundesländern müssen zumindest als gefährlich eingestufte Hunderassen versichert werden. Doch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben empfiehlt sich der Abschluss für jeden Hundebesitzer, da selbst der bravste Hund unbeabsichtigt Schaden anrichten kann – etwa, wenn er einen Passanten anspringt und dessen Kleidung beschädigt oder wenn er vor ein Auto läuft und einen Unfall verursacht. Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie auf umfassende Vertragsbedingungen achten.

Die Versicherung sollte auch dann haften, wenn Ihr Hund von einer anderen Person betreut wird, beispielsweise durch Freunde, Nachbarn oder einen Hundesitter.  Keine Rolle sollte es spielen, ob Ihr Hund zum Zeitpunkt des Schadens angeleint war oder nicht, der Schutz sollte in jeder Situation greifen, auch bei Missgeschicken während des Freilaufs. Versicherungsschutz sollte auch für Mietsachschäden gelten, falls Ihr Hund an der Mietwohnung, dem Hotelzimmer oder Ferienhaus Schäden verursacht. Eine sinnvolle Ergänzung ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie greift, wenn Sie selbst durch den Hund eines Dritten zu Schaden kommen und der Halter des anderen Hundes nicht zahlungsfähig ist. In solchen Fällen übernimmt Ihre eigene Hundehaftpflicht die Kosten und bewahrt Sie vor finanziellen Belastungen.