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BU-Versicherung: So bleibt sie bezahlbar
Wer nicht in Eigenregie gegen Berufsunfähigkeit vorsorgt, steht im Ernstfall oft ohne ausreichendes Einkommen da. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine laufende Rente, wenn man seinen Beruf aus Gesundheitsgründen nicht mehr ausüben kann. Wer seine Arbeitskraft so günstig wie möglich absichern will, sollte allerdings einige Regeln beachten.
Berufsunfähigkeitsversicherer verlangen oft einen Prämienaufschlag um die fünf Prozent, wenn man den Beitrag nicht jährlich in einer Summe überweist, sondern monatliche Zahlung vereinbart. Bei vierteljährlicher Prämienzahlung beträgt der Aufschlag immer noch rund drei Prozent. Günstiger ist es deshalb, den Beitrag zum Berufsunfähigkeitsschutz jährlich im voraus zu entrichten. Eine weitere Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist die Vereinbarung einer so genannten Karenzzeit. Wird die BU-Rente nicht sofort, sondern beispielsweise erst ab 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, reduziert sich der Jahresbeitrag je nach Versicherer oft um 25 %. Sinnvoll kann es außerdem sein, eine BU-Police mit fallender Versicherungssumme abzuschließen, deren Deckung über die Jahre in gleichem Maß sinkt, wie die Ansprüche auf gesetzliche Leistungen steigen. Wie hoch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausfällt, lässt sich dem jährlichen Rentenbescheid entnehmen. Wichtig außerdem: Je früher man die BU-Versicherung abschließt, desto niedriger sind die Beiträge über die gesamte Laufzeit. Wer unverheiratet ist und keine Kinder versorgen muss, kann auf einen Hinterbliebenenschutz als Zusatzbaustein zur BU verzichten. Gründet man erst später eine Familie, ist eine separate Risikolebensversicherung oft günstiger.
Tipp: Berufsunfähigkeitsversicherer erzielen durch erfolgreiches Wirtschaften oft finanzielle Überschüsse, die ganz oder teilweise den Kunden zugute kommen. Wenn günstige Beiträge für Sie Priorität haben, wählen Sie am besten einen Vertrag mit Sofortverrechnung. Dann werden Überschussanteile mit dem eigentlichen Tarifbeitrag verrechnet und nur die so genannte Nettoprämie abgebucht, im Berufsunfähigkeitsfall bekommen Sie trotzdem die volle vereinbarte BU-Rente.