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Achtung: Vereine haften für Schäden
Vereine müssen in voller Höhe für Schäden aufkommen, die Vorstand und Mitglieder während der Vereinsaktivitäten verursachen. Unverzichtbar ist deshalb ein passender Haftpflichtschutz. Je nach Risikolage empfehlenswert sind oft auch Rechtsschutz, Unfallversicherung für die Mitglieder und eine passende Haftpflichtversicherung für öffentliche Veranstaltungen.
Die Vereins-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritte durch den Verein erleiden. Der Haftpflichtversicherer springt beispielsweise ein, wenn der Verein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und ein Besucher auf der rutschigen Treppe zum Clubheim stürzt oder wenn die Radsport-Trainingsgruppe auf öffentlichen Verkehrswegen einen Verkehrsunfall verursacht. Ist der Verein in gemieteten Räumen aktiv, sollten ausdrücklich auch Mietsachschäden mitversichert sein. Vereine, die Feste, Brauchtumsumzüge, Märkte oder Konzerte veranstalten, brauchen zusätzlich den Baustein Veranstaltungshaftpflichtversicherung, denn gerade bei öffentlichen Veranstaltungen kommt es häufig zu Haftpflichtschäden, zum Beispiel wenn sich ein Gast auf einer unsachgemäß aufgebauten Tribüne verletzt oder ein Festwagen beim Faschingsumzug ein parkendes Auto beschädigt. Haftungsrisiken aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zugunsten der Vereinskasse lassen sich ebenfalls mitversichern.
Je nach individueller Gefahrenlage benötigen Vereine neben dem Haftpflichtschutz oft weitergehende Absicherung. Größere Vereine sollten nicht auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten. Der Rechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten, wenn der Verein als Kläger oder Beklagter an Rechtsstreitigkeiten beteiligt ist. Vereine, die mit größeren Geldsummen umgehen, können sich mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützen. Diese Police kommt für die Kosten auf, wenn Vorstandsmitglieder und andere Vertretungsberechtigte teure Fehler machen – beispielsweise, wenn der Schatzmeister Gewährleistungsansprüche gegen einen Handwerker versehentlich verjähren lässt und der Verein die Mängelbeseitigung am neuen Clubheim deshalb aus eigener Tasche zahlen muss.