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Als Arbeitnehmer in die PKV wechseln?
Kann ich in die private Krankenversicherung wechseln? Diese Frage stellt sich, wenn Ihr Gehalt steigt und Sie als Arbeitnehmer immer höhere Sozialabgaben zahlen müssen. Die Antwort: Sobald Sie oberhalb der gesetzlichen Versicherungspflichtgrenze verdienen, dürfen Sie sich privat versichern, dadurch sparen Sie oft Monat für Monat eine Menge Geld.
Nur Selbstständige, Beamte und Studierende dürfen sich unabhängig von der Höhe des Einkommens privat krankenversichern. Als Arbeitnehmer können Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung befreien lassen und in die PKV wechseln, sobald Ihr Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro jährlich übersteigt (entspricht 5.212,50 Euro im Monat, Stand 2020). Wenn Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung bekommen, durch die das Jahresgehalt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze übersteigt, werden Sie zum nächsten 1. Januar versicherungsfrei und können in die Private wechseln. Bleiben Sie erst einmal als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert, müssen Sie beim Wechsel die Kündigungsfrist der GKV beachten, die zwei volle Monate zum Monatsende beträgt. Falls Sie Ihrer gesetzlichen Kasse bspw. am 25. Januar kündigen, können Sie sich also ab 1. April privat versichern. Erfreulich: Der Arbeitgeber zahlt auch nach dem Wechsel in die PKV weiter rund die Hälfte des Beitrags.
Private Krankenversicherer kalkulieren den Beitrag nicht wie gesetzliche Kassen nach der Höhe des Gehalts, sondern nach Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und nach den gewünschten Leistungsbausteinen. Vor allem gesunde, junge und gut verdienende Angestellte ohne mitzuversichernde Familie zahlen in der privaten Krankenversicherung oft deutlich weniger Beitrag. Über das Leistungsniveau entscheiden Sie in der privaten Krankenversicherung selbst. Das Angebot reicht von einfachen Basistarifen bis hin zum privaten Rund-um-Luxusschutz mit Einzelzimmer in der Klinik, voller Erstattung für Zahnersatz und hohem Krankentagegeld.