News
Privates Krankentagegeld: Wichtig vor allem für Selbstständige
Im Gegensatz zu Angestellten haben beruflich Selbstständige keinen Arbeitgeber, der im Krankheitsfall den Lohn weiterzahlt. Längere Erkrankungen können daher existenzbedrohend werden. Eine private Krankentagegeld-Versicherung schützt wirksam gegen dieses Risiko.
In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, danach springt die Krankenversicherung finanziell ein. Selbstständige haben diesen Anspruch nicht, sie müssen sich selbst um Ihre Absicherung bei längerer Krankheit kümmern. Die private Krankentagegeld-Versicherung zahlt einen festen, bei Vertragsabschluss vereinbarten Tagessatz, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. In welcher Höhe man Krankentagegeld absichern sollte, hängt vom persönlichen Finanzbedarf ab, am besten nicht zu knapp kalkulieren. Singles kommen oft mit 100 Euro pro Tag aus. Wer für eine Familie verantwortlich ist, versichert besser 200 Euro je Krankheitstag oder mehr. Der monatliche Beitrag zur Krankentagegeldversicherung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz, dem aktuell ausgeübten Beruf, dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und dem Eintrittsalter. Erfreulich: Das Krankentagegeld ist steuer- und sozialabgabenfrei und wird vom Versicherer ohne Abzüge überwiesen, gezahlt wird auch für Sonn- und Feiertage.
Beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Meist wird eine Karenzzeit vereinbart, die Leistungen starten dann ab der dritten, vierten oder fünften Krankheitswoche. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Erkrankung innerhalb von sechs Monaten sollte der Versicherer ohne erneute Karenzzeit mit der Leistung starten. Das Tagegeld sollte auch während Heilkuren und stationärer Reha-Maßnahmen weitergezahlt werden. Frauen sollten das vereinbarte Krankentagegeld auch bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit außerhalb der gesetzlicher Schutzfristen erhalten. Unser Tipp: Als Selbstständiger sollten Sie die Möglichkeit haben, bei Bedarf ein Krankentagegeld zu versichern, das höher ist als Ihr aktuelles Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit.