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Promille am Steuer gefährden die Kfz-Versicherung
Bald ist Karneval, und mit der ausgelassenen Stimmung steigt oft der Alkoholkonsum. Wer feuchtfröhlich feiert, sollte das Auto unbedingt stehen lassen. So wird niemand gefährdet und der Kfz-Versicherungsschutz bleibt zuverlässig erhalten.
Wer alkoholisiert Auto fährt, bringt sich selbst und andere in Gefahr und riskiert Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg. Bereits ab 0,3 Promille kann bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen die Fahreignung als eingeschränkt gelten und es drohen Strafen. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ohnehin die 0,0-Promille-Grenze. Achtung: Kommt es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall, kann auch der Versicherungsschutz teilweise oder vollständig entfallen. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt zwar weiterhin die Schäden, die anderen zugefügt werden. Der Versicherer kann jedoch bis zu 5.000 Euro vom Versicherten zurückfordern, wenn der Unfall durch Alkohol mitverursacht wurde. Hinzu kommt die teure Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Nach einem alkoholbedingten Unfall darf der Versicherer den Vertrag außerdem kündigen und es kann schwierig werden, eine neue Kfz-Versicherung zu finden.
Wichtig: Bei Vollkaskoschäden am eigenen Fahrzeug kann die Versicherung die Leistung kürzen, wenn der Fahrer 0,3 Promille oder mehr im Blut hat und alkoholtypische Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler nachweisbar sind. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor und die Vollkaskoversicherung zahlt grundsätzlich nicht, unabhängig davon, ob Ausfallerscheinungen vorlagen oder nicht. Auch ein Vertrag mit „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ hilft hier nicht, da Alkohol- und Drogenkonsum in den meisten Policen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Tipp: Wer Karneval genießen will, lässt das Auto einfach stehen – so bleibt der Spaß sicher und teurer Ärger zuverlässig erspart.
