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Stichtag 30. November: Viele Autofahrer können jetzt sparen
Für viele Autofahrer ändern sich im kommenden Jahr die Versicherungsbeiträge. Zwar profitieren etwa 5,1 Millionen Autofahrer von günstigeren Haftpflichtklassen, rund 4,2 Millionen müssen aber auch mit höheren Beiträgen rechnen. Wenn Sie jetzt die Angebote prüfen und zu einem günstigen Kfz-Versicherer wechseln, sparen Sie oft mehrere hundert Euro im Jahr.
Die meisten Kfz-Versicherungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende kündbar. Die Kündigung muss dann rechtzeitig bis Ende November beim alten Versicherer eingehen, damit man mit Jahresbeginn 2020 zu einem neuen und am besten natürlich günstigeren Anbieter wechseln kann. Auch wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung möglichst preiswert wollen, sollten Sie sich aber nicht voreilig von Billigangeboten mit abgespeckten Leistungen locken lassen. Beispiel: In Basis-Kaskotarifen wird der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit je nach Mitverschulden finanziell am Schaden beteiligt, das kann im Ernstfall teuer werden. Leistungsstärkere Policen schützen dagegen auch bei Fahrlässigkeit und übernehmen den Schaden in voller Höhe, etwa Sie auf schneeglatter Straße zu schnell unterwegs sind und einen Unfall haben. Als Neuwagenbesitzer sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kfz-Versicherer bei einem Totalschaden möglichst lange den Neuwert des Wagens ersetzt. Manche Tarife nehmen schon nach 6 Monaten kräftige Gebrauchtabzüge vor, andere erstatten noch volle 24 Monate nach dem Kauf den Neupreis. Auch eine ausreichende Versicherungssumme ist im Ernstfall wichtig. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt nur 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. für Sachschäden und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Besser: Eine umfangreiche Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro für alle Arten von Schäden.
Kfz-Versicherungen sind in der Regel Jahresverträge und verlängern sich automatisch, wenn keiner der Vertragspartner einen Monat vor dem Stichtag kündigt. Will man mit Wirkung zum 1. Januar 2020 den Anbieter wechseln, muss die Vertragskündigung also bis 30. November 2019 beim bisherigen Versicherer vorliegen, sofern dem Vertrag das Kalenderjahr als Versicherungsjahr zugrunde liegt. Tipp: Jetzt in den Tarifbedingungen des laufenden Vertrags schauen und sich vom Experten beraten lassen.