News

Vermögenswirksame Leistungen nutzen: So geht´s ganz einfach

Zahlreiche Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Chef, Vater Staat fördert zusätzlich mit der jährlichen Arbeitnehmersparzulage. Diese Chance sollte man sich auf keinen Fall entgehen lassen.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten direkt in eine zertifizierte Vorsorge einzahlen kann, die dem Vermögensaufbau dient. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer sogar Anspruch darauf, dass der Chef sich finanziell beteiligt, dieser Zuschuss liegt oft um die 40 Euro im Monat. Wer zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat will, darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und muss die vermögenswirksamen Leistungen in bestimmten Sparformen anlegen, dazu zählen Bausparverträge und Aktiensparpläne. Wer als unverheirateter Arbeitnehmer nicht mehr als 40.000 Euro jährlich verdient (Eheleute bis 80.000 Euro, Stand 2024), bekommt zusätzlich 9 Prozent staatliche Arbeitnehmersparzulage auf eine Sparleistung von bis zu 470 Euro jährlich, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag fließen, für die Tilgung eines Baukredits verwendet werden oder in den Erwerb von Genossenschaftsanteilen einer Wohnungsbaugenossenschaft fließen. Attraktiv ist auch ein Aktiensparplan als Zielprodukt, denn dafür gibt es sogar 20 % Arbeitnehmersparzulage auf maximal 400 Euro jährliche Ansparsumme.

Möchte man die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers nutzen, sollte man in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat klären, ob und in welcher Höhe der Sparzuschuss gewährt wird. Der Arbeitgeber zahlt den monatlichen Beitrag direkt in den Vertrag ein. Nach sechs Jahren Spardauer und einer höchstens einjährigen Sperrfrist kann man über das gesparte Kapital verfügen, die Prämien vom Staat gibt es am Ende der Laufzeit. Auch die Umwandlung in eine private Altersvorsorge ist zu diesem Zeitpunkt möglich. Tipp: Steuert der Chef nur wenig oder gar nichts bei, lässt sich der Sparbeitrag auch privat aufstocken, um die volle Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.